Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Firma Tratz Gastec GmbH
1. Geltungsbereich
- Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen, auch wenn wir in Kenntnis anderer oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Lieferanten dessen Lieferung ohne Vorbehalt annehmen. Andere, oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit uns gegenüber unserer ausdrücklichen schriftlichen
- Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäfte mit dem Lieferanten.
2. Abwicklung
- Die in der Bestellung angegebenen Preise beinhalten die im Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültige gesetzliche
- Soweit nichts anderes mit dem Lieferanten vereinbart wurde, erfolgen Zahlungen durch uns grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab mängelfreier Lieferung und Rechnungsstellung mit 3 % Skonto.
- Vereinbarte Lieferzeiten sind Kann die Lieferzeit nicht eingehalten werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die uns gesetzlich zustehenden Ansprüche im Falle des Lieferverzuges bleiben unberührt.
- Alle dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Software, Berechnungen, sonstige Unterlagen und Informationen sind geistiges Eigentum des Auftraggebers und urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Unterlagen einschließlich von ihm gefertigter Kopien, Abschriften, Reproduktionen etc., die der vorherigen Erlaubnis des Auftraggebers bedürfen, nach Durchführung des Auftrages kostenfrei an den Auftraggeber zurückzusenden; ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen steht dem Auftragnehmer nicht zu. Desgleichen verpflichtet sich der Auftragnehmer, nach Durchführung des Auftrages weder gleiche noch ähnliche Werkstücke zu produzieren oder durch Dritte produzieren zu Die oben aufgeführten Unterlagen sind sämtlich geheim zu halten und dürfen Dritten nicht überlassen oder auf andere Weise zur Kenntnis gebracht werden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch für die Zeit nach Durchführung des Auftrages. Verletzungen unseres Urheberrechtes werden zivil- und strafrechtlich durch uns verfolgt.
3. Lieferung
- Die Lieferung hat frei D-91171 Greding oder alternativ frei an den von uns vorgegebenen Ort zu erfolgen. Die Lieferung „Frei Haus“ ist im Sinne von „DDP“ der INCOTERMS zu verstehen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Lieferant in jedem Fall das Transportrisiko und die Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort zu tragen hat.
- Wir untersuchen die gelieferte Ware innerhalb angemessener Frist auf Mängel; beim Lieferanten innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen ab in Empfangnahme der Lieferung, eingehende Mängelrügen sind unverzüglich zu erfolgen.
4. Rechnung, Zahlung
- Pro Rechnung darf immer nur eine vollständig gelieferte Bestellung abgerechnet werden.
- Ferner bitten wir Sie, die Bestell-Nr. auf der Rechnung Nicht zuordenbare Rechnungen werden von uns an Sie zurückgeschickt und die korrigierte Rechnung unter Abzug von Skonto bezahlt.
- Stundennachweise und andere Leistungsnachweise von Zeitarbeitern und anderen Subunternehmern müssen wöchentlich, spätestens am 3. Arbeitstag der Folgewoche bei uns eingehen. Für nicht rechtzeitig eingegangene Leistungsnachweise behalten wir uns ein Leistungsverweigerungsrecht vor. Ferner werden Rechnungen, die wir aufgrund verspäteten Eintreffens von Stunden- oder anderen Leistungsnachweisen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand prüfen können, grundsätzlich mit einem um 3 Wochen verlängerten Zahlungsziel bezahlt.
- Bei elektronischer Rechnungsstellung ist die Rechnung ausschließlich an die hierzu eingerichteten Mailadressen zu Falls nicht ausdrücklich anders benannt ist diese im Allgemeinen die Adresse: invoice@tratz-gastec.de
5. Sicherheit, Umweltschutz
- Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder Fachverbände, z.B. VDE, VDI, DIN, Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.
- Der Lieferant ist verpflichtet, den aktuellen Stand der für seine Komponenten zutreffenden Richtlinien und Gesetze hinsichtlich von Stoffbeschränkungen zu ermitteln und Er ist verpflichtet, verbotene Stoffe nicht einzusetzen. Vermeidungs- und Gefahrenstoffe laut den geltenden Gesetzen und Richtlinien sind auf den Spezifikationen anzugeben. Falls zutreffend sind die Sicherheitsdatenblätter bereits mit den Angeboten und bei der jeweiligen Erstbelieferung mit dem Lieferschein (mindestens in Deutsch oder Englisch) abzugeben. Hinweise über Überschreitungen von Stoffeinschränkungen und Lieferungen von Verbotsstoffen sind uns umgehend mitzuteilen.
- Bei Lieferungen und beim Erbringen von Leistungen ist der Lieferant allein für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Danach erforderliche Schutzvorrichtungen sowie etwaige Anweisungen des Herstellers sind kostenlos mitzuteilen.
6. Import- und Exportbestimmungen, Zoll
- Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.
- Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) 1207/2001 auf seine Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen.
- Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprunglands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.
7. Gewährleistung
- Uns stehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche Unabhängig hiervon können wir vom Lieferanten nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Der Lieferant ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Kosten zu tragen. Ansprüche auf Schadensersatz behalten wir uns vor.
- Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis haftet, ist der Lieferant verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern
- Werden durch den Lieferanten Rechte Dritter verletzt und wir deswegen in Anspruch genommen, hat uns der Lieferant von diesen Ansprüchen freizustellen und uns sämtliche Kosten zu erstatten, die wir zur Rechtsverteidigung auf Grund unserer Inanspruchnahme durch einen Dritten für erforderlich halten dürften.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Gefahrenübergang mindestens 24 Monate.
8. Leistungsstörungen
- Erbringt der Lieferant im Wesentlichen gleiche oder gleichartige Lieferungen oder Leistungen nach schriftlicher Abmahnung erneut mangelhaft oder verspätet, so sind wir zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
- Unser Rücktrittsrecht umfasst in diesem Fall auch solche Lieferungen und Leistungen, die der Lieferant aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis zukünftig noch an uns zu erbringen verpflichtet ist.
- Lieferantenrechnungen, die wir aufgrund verspäteten Eintreffens von Stunden- oder anderen Leistungsnachweisen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand prüfen können, werden
- von uns ohne vorherige Mahnung mit einem um 3 Wochen verlängerten Zahlungsziel bezahlt. Die Mehrkosten für den Prüfaufwand werden von der Rechnung abgezogen.
- Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln
- Der Lieferant stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines vom Lieferanten gelieferten Produktes gegen uns erheben, und erstattet uns die notwendigen Kosten unserer diesbezüglichen Rechtsverfolgung.
10. Vertraulichkeit
- Der Lieferant ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die Herstellung für Dritte, die Schaustellung von speziell für uns, insbesondere nach unseren Plänen, Zeichnungen, Software oder sonstigen besonderen Anforderungen gefertigten Erzeugnissen, Veröffentlichungen betreffend die Bestellungen und Leistungen sowie die Bezugnahme auf diese Bestellung gegenüber Dritten, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen
- Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zum Lieferanten zusammenhängen und diese Daten auch an mit uns verbundene Unternehmen der Tratz Gruppe übermitteln.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist D-91171 Greding
- Gerichtsstand ist Greding; uns bleibt jedoch vorbehalten, den Lieferanten an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
12. Änderung, Ergänzung, Nichtigkeit
- Änderungen und Ergänzungen unserer Bestellung und des abzuschließenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
- Die Nichtigkeit einzelner Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Einkaufsbedingungen nicht.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Tratz Gastec GmbH
Thomasstraße 5
91171 Greding
Telefon: +49 (8463) 76743-0
Telefax: +49 (8463) 76743-9
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